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EU verschiebt die Hochrisiko-Pflichten um eineinhalb Jahre

Europäische Kommission

Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten erst ab Dezember 2027. Die Transparenzpflichten für Chatbots und Deepfakes sind dagegen seit 2. August 2026 wirksam.

Was sich geändert hat und was nicht

Am 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus on AI in Kraft getreten, eine Änderung der EU-KI-Verordnung. Er verschiebt zentrale Fristen deutlich nach hinten.

Die neuen Termine

  • Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wie KI in Personalauswahl, Bildung, kritischer Infrastruktur oder Migration: Pflichten ab 2. Dezember 2027 statt 2. August 2026, also eineinhalb Jahre später
  • Hochrisiko-KI in ohnehin regulierten Produkten nach Anhang I: ab 2. August 2028 statt 2. August 2027

Was trotzdem schon gilt

Die Transparenzpflichten sind seit 2. August 2026 wirksam und wurden nicht verschoben. Wer einen Chatbot betreibt, muss offenlegen, dass Nutzer mit einer Maschine sprechen. KI-erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Audios müssen als solche gekennzeichnet sein. Nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung bereits vermarkteter Systeme gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Die KI-Kompetenz-Pflicht bleibt

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber weiterhin dazu, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Die Formulierung wurde abgeschwächt: Aus dem Sicherstellen eines Kompetenzniveaus wurde eine Pflicht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Verbindlich bleibt sie damit, nur der Nachweis fällt leichter. Für österreichische Betriebe heißt das: Schulungen zum Umgang mit KI bleiben eine rechtliche Anforderung, kein freiwilliges Extra.

Anlaufstelle in Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR. Ein eigenes österreichisches KI-Gesetz gibt es nicht, maßgeblich ist die EU-Verordnung.

Quellen